Das Bundesbaugesetz und das Raumordnungsgesetz verfolgen das Ziel einer geordneten baulichen Entwicklung. Bauland soll nur im unbedingt nötigen Umfang in Anspruch genommen werden. Bebauung soll nicht zu einer planlosen Zersiedelung führen, sondern in kompakten Siedlungen erfolgen. Dem dient die Bauleitplanung.
Die vorbereitende Bauleitplanung leistet der Flächennutzungsplan, der immer die gesamte Fläche einer Gemeinde oder Planungsgemeinschaft darstellt. Er wird begleitet und entwickelt aus einem Landschaftsplan. Der Bebauungsplan (für Donaueschingen; für Hüfingen) dagegen regelt die verbindliche Bauleitplanung in einem abgegrenzten Gebiet einer Gemeinde.
Das Bundesbaugesetz fordert, Bauland nur im unbedingt nötigen Umfang bereitzustellen, um den Flächenverbrauch zu reduzieren. Der liegt noch weit höher als nach der Nachhaltigkeitsstrategie des Bundes und des Landes gefordert. Deshalb ist es so wichtig, über die Innenentwicklung innerörtliche Baupotenziale zu mobilisieren (Leerstände, Baulücken).
In Bebauungsplänen werden Pflanzgebote festgeschrieben, um attraktive durchgrünte Wohngebiete zu erreichen und Eingriffe in den Naturhaushalt auszugleichen. Solche Bepflanzungen sollen soweit möglich mit einheimischen Gehölzen erfolgen.
Listen mit empfohlenen Gehölzen können Sie hier einsehen.