Ein Energieausweis schafft Klarheit über die energetische Qualität eines Gebäudes. Er stuft ein Gebäude nach seinem Energieverbrauch bzw. seinem Energiebedarf ein. Damit hilft er potenziellen Käufern, Mietern und auch der Umwelt. Der Energieausweis gibt also Auskunft über die zu erwartenden Nebenkosten und schützt so vor unliebsamen Überraschungen. So kann künftig bei einem Mieterwechsel und beim Verkauf einer Immobilie die Vorlage des Energieausweises verlangt werden. Dabei gibt es zwei Arten von Energieausweisen:
Verbrauchsorientierter Energieausweis
Hier wird der mittlere Öl- bzw. Gasverbrauch der letzten drei Jahre zu Grunde gelegt und auf die Nutzfläche des gesamten Gebäudes bezogen: bei großen Wohneinheiten ergibt dies einen hinreichend genauen Wert. Aber: je kleiner das Gebäude ist, desto stärker wird der Kennwert vom individuellen Nutzverhalten beeinflusst. Deshalb ist der verbrauchsorientierte Energieausweis für Gebäude mit wenigen Wohneinheiten eigentlich nicht sinnvoll. Ein weiterer Nachteil ist, dass sich aus ihm keine sinnvollen Energiesparmaßnahmen ableiten lassen.
Bedarfsorientierter Energieausweis
Da der Energieverbrauch in kleineren Wohneinheiten sehr stark vom Verhalten der Nutzer bestimmt ist, muss hier der Energiebedarf auf der Grundlage normierter Bedingungen ermittelt werden, wenn man trotzdem zu aussagekräftigen Kennwerten kommen will. Für kleine Häuser (bis vier Wohneinheiten), die vor dem 1.11.1977 errichtet und nicht nachgerüstet wurden, ist der bedarfsorientierte Energieausweis deshalb der einzig zugelassene.
Seit dem 1. Juli 2008 ist ein Energieausweis für Gebäude Pflicht, wenn das Haus verkauft oder neu vermietet wird.Ein Energieausweis gilt dann für einen Zeitraum von zehn Jahren.
Bitte beachten Sie, dass Sie nur einen Energieausweis mit Gütesiegel der dena (Deutschen Energie-Agentur) erhalten. Diese sind garantiert qualitativ hochwertig (Quelle: “Der Energieausweis”, Wirtschaftsministerium Baden Württemberg)