Im Bebauungsplan werden die Planungsabsichten des Flächennutzungsplanes konkretisiert. Das bedeutet, dass in ihm genau aufgelistet steht, wie man die Fläche bebauen darf. So ist zum Beispiel bei Gebäuden auch sichtbar, ob es ein Einfamilien- oder Mehrfamilienhaus sein soll und was für Winkel die Dächer haben dürfen oder ob es ein Flachdach sein muss.

Während der Flächennutzungsplan nur behördenintern verbindlich ist, gilt der Bebauungsplan als Ortsrecht für jedermann. Deswegen kann man diese in der Regel auch auf Nachfrage in den Rathäusern vor Ort einsehen.