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Im Flächennutzungsplan wird festgelegt, welche Nutzungen auf welchen Flächen vorgesehen und zulässig sind. Er ist weniger detailliert als ein Bebauungsplan, nicht parzellenscharf und verbindlich für Behörden. Zusammen mit dem Bebauungsplan bildeter die Bauleitplanung einer Gemeinde.

Er soll vor allem helfen eine in die Zukunft gerichtete konzeptionelle Entwicklungsplanung darzustellen und soll nicht nur den Ist-Zustand darstellen.

Ausführliche Informationen zum Flächennutzungsplan finden Sie hier.

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Der Textteil des Flächennutzungsplanes steht hier zum Herunterladen bereit:

Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes 2040

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB

Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung

Übersichtskarte / Planauszug

Gesamte Unterlagen

Änderungen des Flächennutzungsplanes 2020

Hier finden Sie Informationen zur Rechtswirksamkeit der 10. Änderung des FNP 2020

Hier finden Sie Informationen zur Rechtswirksamkeit der 8. Änderung des FNP 2020:

Hier finden Sie Informationen zur Rechtswirksamkeit der 6.Änderung des Flächennutzungsplanes 2020:

Hier finden Sie Informationen zur Rechtswirksamkeit der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes 2020:

Alte Änderungen

Teilflächennutzungsplan Windkraft:

Im Jahr 2013 wurden in einem Teilflächennutzungsplan Windkraft Konzentrattionszonen für Windkraftanlagen ausgewiesen. Hier sind wichtigsten Dokumente abgelegt:

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