Im Flächennutzungsplan (FNP) wird festgelegt, welche Nutzungen auf welchen Flächen vorgesehen und zulässig sind. Er ist weniger detailliert als ein Bebauungsplan, nicht parzellenscharf und verbindlich für Behörden. Zusammen mit dem Bebauungsplan bildet er die Bauleitplanung einer Gemeinde.

Er soll vor allem helfen eine in die Zukunft gerichtete konzeptionelle Entwicklungsplanung darzustellen und soll nicht nur den Ist-Zustand darstellen.

Aktuelle Beteiligungsverfahren des Flächennutzungsplanes

Flächennutzungsplan 2040 (Bereich Wohnen) – Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB

14. Änderung des FNP 2020 für den Bereich „Solarpark Neberweg“, Donaueschingen – Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB

16. Änderung des FNP 2020 für den Bereich „Römerstraße-Süd“, Hüfingen-Behla

Ausführliche Informationen zum Flächennutzungsplan finden Sie hier.

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Der Textteil des Flächennutzungsplanes steht hier zum Herunterladen bereit:

Änderungen des Flächennutzungsplanes 2020

Hier finden Sie Informationen zur Rechtswirksamkeit der 13. Änderung des FNP 2020:

Hier finden Sie Informationen zur Rechtswirksamkeit der 11. Änderung des FNP 2020:

Hier finden Sie Informationen zur Rechtswirksamkeit der 10. Änderung des FNP 2020:

Hier finden Sie Informationen zur Rechtswirksamkeit der 9. Änderung des FNP 2020:

Hier finden Sie Informationen zur Rechtswirksamkeit der 8. Änderung des FNP 2020:

Hier finden Sie Informationen zur Rechtswirksamkeit der 6.Änderung des FNP 2020:

Hier finden Sie Informationen zur Rechtswirksamkeit der 5. Änderung des FNP 2020:

Alte Änderungen

Teilflächennutzungsplan Windkraft:

Im Jahr 2013 wurden in einem Teilflächennutzungsplan Windkraft Konzentrattionszonen für Windkraftanlagen ausgewiesen. Hier sind wichtigsten Dokumente abgelegt: