Lärmaktionsplanung auf der Südbaar

Quelle: Manfred Grohe

Aufgrund der EU-Umgebungslärmrichtlinie besteht die Verpflichtung für deutlich verkehrslärmbelastete Gemeinden, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Grundlage der Planung ist die Darstellung der Lärmsituation, wobei es zunächst nur um Verkehrslärm geht. Fluglärm, Freizeitlärm und Gewerbelärm werden nicht betrachtet. Die Einbeziehung von Straßen mit mehr als 8200 Kfz/Tag ist vorgeschrieben, die Südbaarstädte haben dies jedoch auf 5000 Kfz/Tag erweitert. Auf dieser Basis erfolgt eine Betroffenheitsanalyse, die zeigt, wie viele Bürger von Lärm betroffen sind, der tagsüber einen Durchschnittswert von 65 dBA oder nachts einen Wert von 55 dBA überschreitet. Darauf aufbauend wurden Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbetroffenheit diskutiert und abschließend von den Gemeinderäten beschlossen. In Frage kommen folgende Lärmminderungsnaßnahmen

  • Lärmarmer Fahrbahnbelag
  • Maßnahmen zur Reduktion des Kfz-Verkehrs
  • Nachtfahrbeschränkungen für Lkws
  • Lärmschutzwände und Lärmschutzfenster

Die Kommunen haben jedoch zurzeit nur begrenzte Steuerungsmöglichkeiten, um diese Maßnahmen auch durchzuführen.

Um Kosten zu sparen und Synergien zu nutzen, haben die Städte und Gemeinden Donaueschingen, Hüfingen, Blumberg. Bad Dürrheim, Brigachtal, Mönchweiler und St. Georgen beschlossen, die Lärmaktionsplanung gemeinsam zu beauftragen. Der Auftrag ging an das Ingenieur-Büro Möhler und Partner aus München. Die Berichte für Donaueschingen, Hüfingen und Bad Dürrheim sind mittlerweile fertiggestellt und können hier eingesehen bzw. heruntergeladen werden:

Die neuen Lärmaktionspläne sind gerade in Berarbeitung und werden demnächst veröffentlicht.